Zuschüsse über das Landratsamt
§ 11 SGB VIII (Freizeiten, Projekte, …)
Außerschulische Jugendbildung, Fortbildung
Förderung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit gemäß §§ 12 und 74 Abs. 6 SGB VIII
Zuschüsse über den Landesjugendplan
Alle Formulare vom Landesjugendplan und die Richtlinien findet man auf
https://jugendarbeitsnetz.de/landesjugendplan#c423
Gegebenenfalls können weitere Zuschüsse bei eurer Stadt oder Gemeinde beantragt werden. Fragt dort gerne einfach mal vor Ort nach.
Bei Fragen bzgl. der Zuschüsse schreibt uns gerne an.
Ausgefüllte Anträge müssen direkt an die entsprechenden Stellen geschickt werden und laufen nicht über den KJR.